Stellungnahme des Österreichischen Musikrats zum Entschließungsantrag 527/A(E) XXVII. GP der Abg. Großbauer/Blimlinger (28. April 2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Österreichische Musikrat, der rund 350.000 Musikschaffende in Österreich vertritt, ersucht, das Proben von Musik für alle Ensembles ab 1. Juni 2020 zu gestatten. Dabei soll nicht zwischen Profis und Amateuren unterschieden werden, da es sich hier um ein Kontinuum handelt und niemand eine sinnvolle Trennung vollziehen kann.
Dabei sollen allerdings folgende Schutzmaßnahmen eingehalten werden:
• Um die nötigen Sicherheitsabstände einzuhalten ist von einem Platzbedarf von 8 bis 10m2 pro Person auszugehen. Die Anzahl der Personen, die an einer Probe teilnehmen können, ist daher abhängig von der Größe des zur Verfügung stehenden Raums.
• Bei Instrumenten, die keine atembasierte Schallerzeugung aufweisen (Saiten-, Tasten-, Schlaginstrumente, elektronische Klangerzeugung) könnte darüber hinaus eine einfache Mund-Nase-Maske getragen werden.
• Bei Blasinstrumenten sollten Trennwände zwischen den MusikerInnen, bei Gesang vor den SängerInnen (mit Sicht) verwendet werden. Proben sollten möglichst kurz gehalten und die Räumlichkeiten immer wieder entsprechend gelüftet werden.
• Vorzugsweise sind Proben im Freien abzuhalten. Dies gilt vor allem für mittlere und größere Ensembles. Auf diese Weise können auch Chöre, Blaskapellen, BigBands und Orchester die nötigen Sicherheitsabstände einhalten.
Außerdem ersuchen wir dringend, das Fach „Musikerziehung“ an Schulen bis zum Schulschluss weiterzuführen. Die derzeit verordnete Einstellung des Unterrichts zum Zeitpunkt der Schulöffnung wird von allen musikpädagogisch Tätigen des Landes als schwere Diskriminierung empfunden. Da es vielfältige Möglichkeiten gibt, Musikunterricht zu gestalten, kann bis zum Ende des Schuljahres auf das Singen in Schulklassen verzichtet werden.
Wir ersuchen, die Maßnahmen in diesem Sinne zu treffen und verbleiben mit herzlichen Grüßen
Dr. Harald Huber
Präsident ÖMR
Stellungnahme als PDF (80 KB)
Entschließungsantrag auf parlament.gv.at