ÖMR-Stellungnahme zum Doppelbudget 2027 und 2028 des BMF
Facts & Figures
Im Finanzierungshaushalt 2027 sind im Bereich „Kunst und Kultur“ (UG32) Bruttoausgaben in der Höhe von 608,7 Mio € veranschlagt. Das bedeutet ein Minus von 21,1 Mio € (-3,3%) im Vergleich zum Budget 2026, und das, obwohl in diesem Jahr bereits massive Kürzungen (31,5 Mio €) vorgenommen wurden. Für 2028 ist eine leichte Steigerung um 9,2 Mio € auf 617,9 Mio. € (+1,5%) vorgesehen. Diese Steigerung hängt allerdings mit einem erhöhten Sanierungsbedarf der Salzburger Festspiele zusammen.
Der Strategiebericht des Bundesministeriums für Finanzen zum Budget erläutert auf Seite 191 den Finanzierungsbedarf des Kulturressorts wie folgt:
„Zusätzlich verpflichtet sich das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, in der UG 32 Kunst und Kultur, in den Jahren 2027 mit 1,7 Mio. € und 2028 mit 3,4 Mio. € zum Konsolidierungsvolumen der Beteiligungs-Taskforce beizutragen. Um dieses Volumen sicherzustellen, werden Einsparungen bei den Investitionsmitteln der Bundesmuseen vorgenommen.“
Das BMWKMS spricht in der Aussendung vom 10.6.2026 dahingegen von einem zusätzlichen Einsparungsbedarf in Höhe von 2,2 Mio. €:
„Dennoch ist auch im Bereich der Kunst- und Kulturförderung ein Konsolidierungsbeitrag notwendig. […] Die Mittel sinken deshalb im Jahr 2027 um 13,6 Mio. Euro auf 181 Mio. Euro. Dabei ist aber zu beachten, dass 11,4 Mio. Euro aus dem Wegfall von Mitteln für die Sanierung des Volkskundemuseums resultieren. Für die verbleibenden 2,2 Mio. Euro ist das Ziel, besonders behutsam vorzugehen, um speziell die freie Szene und kleine Kulturanbieter:innen zu schützen.“ (Medieninformation „Doppelbudget 2027/2028“ des BMWKMS, 10. Juni 2026)
>> Link zum Budget und Strategiebericht beim BMF
Stellungnahme und Forderungen des ÖMR
Im Strategiebericht zum Finanzhaushalt wird „ein fairer Beitrag internationaler Streaming-Dienste zur Finanzierung des Musik- und Filmstandortes Österreich“ klar als Ziel benannt. Es liegt bereits ein erster Entwurf für eine entsprechende rechtliche Umsetzung vor. Wir fordern die Regierungsparteien auf, die Streaming-Abgabe – wie im Regierungsübereinkommen beschrieben – nun zügig umzusetzen.
Die Sicherung des Wirtschaftsstandorts wird von Bundesminister Markus Marterbauer im Budget und den begleitenden Dokumenten mehrfach in den Fokus gerückt. Dafür sind auch Investitionen aus Bundeshand in den nächsten beiden Jahren vorgesehen.
Wir fordern, dass für Investitionen speziell in den Musikstandort Österreich Mittel bereitgestellt werden. Das betrifft insbesondere Maßnahmen, die im Zuge des laufenden Musikstrategie-Prozesses erarbeitet wurden und werden.
Positiv möchten wir hervorzuheben, dass zur Schließung des Fair-Pay-Gaps sowohl 2027 und 2028 wieder 10 Mio € vom BMWKMS bereitgestellt werden sollen – trotz des geplanten Sparkurses. Auch hier braucht es aber in den kommenden Jahren dringend flankierende, rechtliche Maßnahmen für eine faire sozialen Absicherung von Musikschaffenden und Künstler:innen, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung.
In Bezug auf die geplanten Kürzungen bleibt das BMWKMS seiner bisherigen Linie insofern treu, als primär große Kulturinstitutionen einen substanziellen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten sollen.
Bei den bisherigen Kürzungen traf es im Jahr 2026 vor allem den Filmbereich – so wurde etwa die Förderschiene „FISAplus“ von ehemals 80 Mio. € auf rund 55 Mio. € reduziert. Aber auch die Bregenzer Festspiele wurden zur Kasse gebeten – sie erhalten vom Bund und dem Land Vorarlberg in den Jahren 2025 und 2026 um 30 % weniger Subvention (-2,1 Mio € pro Jahr) als bisher.
2027 sollen die Bundesmuseen durch einen verringerten Investitionsbeitrag die Budgetlücke stopfen. Auffällig ist, dass die Bundestheater laut Budgetvoranschlag weder im Jahr 2027 noch 2028 Kürzungen zu erwarten haben (obwohl sie sicherlich über Rücklagen verfügen). Auffällig ist weiters, dass der Finanzhaushalt 2027/28 weitere Kürzungen bei der Kunst- und Kulturförderung „über alle Sparten hinweg“ vorsieht, ohne diese näher zu spezifizieren. Inwieweit das die freie Szene treffen wird – und insbesondere die Musikbranche – lässt sich anhand des vorgelegten Materials nicht beurteilen. Sicher ist allerdings, dass sich der Gap zwischen den wertgesicherten großen Kulturinstitutionen und der freien Szene weiter vertiefen wird.
Ausgesprochen bedenklich ist die Budgetentwicklung beim vorgestellten Bundesfinanzrahmen ab 2029 – bis 2031 sollen nämlich weitere 41,5 (!) Mio € im Kunst- und Kulturbereich eingespart werden.
Gegenüber den Interessensgemeinschaften wurde vom BMWKMS immer wieder kommuniziert, dass Kürzungen bei der Kunst- und Kulturförderung nur als vorübergehende Notmaßnahme zu verstehen sind, und das Kulturbudget spätestens 2029 wieder deutlich steigen müsse. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall – ganz im Gegenteil!
Allen Verantwortlichen sollte klar sein, dass Kulturinitiativen in der freien Szene, wie beispielsweise Veranstalter und Musikfestivals, bereits jetzt mit dem Rücken zur Wand stehen. Das liegt an den erhöhten Miet- und Energiekosten, und auch am fehlenden systemischen Inflationsausgleich bei Kunst- und Kulturförderungen. Anders als große Kultur-„Tanker“ wie die Bundestheater, die Bundesmuseen oder die mit eigenem Fördergesetz ausgestatteten Salzburger Festspiele, verfügen insbesondere kleinere Kulturinitiativen über keine oder nur geringe Rücklagen. Tatsächlich sehen die Förderrichtlinien des Bundes sogar vor, dass mit Fördermitteln grundsätzlich KEINE Rücklagen gebildet werden dürfen – eine Tatsache, die von der IG Kultur im Sinne einer unternehmerischen Sorgfaltspflicht seit langem stark kritisiert wird.
Hinzu kommen die angekündigten Budgetkürzungen in den Bundesländern, die in der Regel als Hauptfördergeber für Kunst und Kultur fungieren. Selbst geringe Kürzungen können sich – in Verbindung mit der fehlenden Valorisierung der Förderhöhe und der hohen Inflation in den vergangenen Jahren – auf die Existenz vieler Kunst- und Kulturinitiativen fatal auswirken.
Kürzungen auf Gemeindeebene treffen schon seit letztem Jahr spürbar und nicht abgefedert ausschließlich die freie Szene im Kunst- und Kulturbereich. Die Auswirkungen sind existenzbedrohend. Viele Musikschaffende haben der Szene bereits unwiederbringlich den Rücken gekehrt. In manchen Bundesländern ist ein kultureller Kahlschlag durch die massiven Kürzungen immanent.
Dass die Stadt Wien beispielsweise verkündet hat, Mehrjahresförderverträge aussetzen zu wollen, sorgt für zusätzliche Rechtsunsicherheit. Veranstalter kuratieren und planen ihr Programm mindestens ein Jahr im Voraus – bei größeren Festivals und Häusern auch deutlich länger. Ohne mehrjährige Förderverträge kann Personal nicht gehalten werden, können Bands nicht engagiert werden – kurz gesagt, ohne Planungssicherheit steht der Betrieb still.
Wir fordern die Verantwortlichen im BMWKMS daher eindringlich auf, die im Budgetvoranschlag vorgesehenen, spartenübergreifenden Kürzungen in der Kunstförderung nicht auf Kosten der freien Szene vorzunehmen.
Denn: selbst geringfügige Kürzungen sind in der aktuellen Situation für viele Initiativen und Musikschaffende existenzbedrohend. Die musikalische Vielfalt ist ein unwiederbringliches Kulturgut und daher besonders schützenswert. Sie muss durch Absicherung der Kunst- und Kulturförderung in den einzelnen Sparten gewährleistet bleiben – auch in Zeiten von Sparzwängen.
Zudem: Das Kunst- und Kulturbudget darf über 2028 hinaus keinesfalls weiter gekürzt werden, wie im Bundesfinanzrahmen angekündigt. Im Gegenteil: um die Vielfalt und hohe Qualität der österreichischen Musik- und Kulturszene zu sichern, sind deutliche Erhöhungen und ein Inflationsausgleich spätestens ab 2029 unumgänglich!
Eva-Maria Bauer, 11.6.2026