Wie kann den enormen Herausforderungen, die das österreichische Musikleben derzeit zu gewärtigen hat, durch schrittweise Lockerungen der gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen produktiv begegnet werden?

Der Österreichische Musikrat schlägt dazu folgende acht Maßnahmen vor:

(die folgenden Punkte sind gleichberechtigt und nicht als Rangordnung zu verstehen)

  1. Da in Österreich im Schnitt normalerweise täglich ca. 800
    Veranstaltungen mit Live-Musik stattfinden und daher für die Monate März
    bis Juni ein Ausfall von rund 100.000 Veranstaltungen zu verzeichnen
    sein wird, muss es einerseits bald verantwortungsvoll angepasste
    Möglichkeiten geben, zumindest den Probe-Betrieb wieder aufzunehmen und
    muss andererseits die finanzielle Stützung auch von Absagen betroffene
    Veranstaltungen der Sommermonate umfassen.
    Wir schließen uns daher
    der Forderung vieler Interessensvertretungen anderer Kunstsparten an,
    alle Fonds für alle Kunst- und Kulturschaffenden bzw. alle in diesem
    Segment tätigen Personen zu öffnen.
  2. Erste Schritte im Rahmen der derzeit bestehenden Auflagen wären
    a) eine explizite Erlaubnis für Einzelunterricht an Musikschulen, Schulen und Universitäten. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder wären bundesweite Regelungen für Musikschulen dringend erforderlich.
    b) eine Eröffnung der Möglichkeiten für Proben, Studioarbeit und interne Besprechungen ab Mitte Mai, wenn von der Räumlichkeit her der Mindestabstand eingehalten werden kann. Interne Produktionsschritte mit bis zu ca. 5 Personen sind derzeit bereits möglich.
    c) spätestens ab 1. Juli 2020: die Durchführung von Veranstaltungen gegebenenfalls mit Personenbeschränkung, abhängig von der Größe des Publikumsraums.
  3. Stützung größerer Musikgruppen im Amateurbereich (Chöre,
    Blaskapellen, Orchester, …): Da gerade in den Monaten April bis Juni
    viele Konzerte (oft selbst organisiert) fixiert waren, ist die
    Einrichtung einer Unterstützung zum Auffangen des Einnahmenentfalls
    wichtig, um die weiterhin laufenden Fixkosten (Miete Probenlokal,
    Honorare für Leiter und Korrepetitoren, Kosten der Website etc.)
    abdecken zu können. Auch Musikvereine müssen die Möglichkeit haben als
    „non profit“ Organisationen bei den eingerichteten Fonds anzusuchen.
    Derzeit unklar sind die Unterstützungsmöglichkeiten für freie
    Dienstnehmer.
  4. Die derzeitige umfangreiche künstlerisch-kreative Tätigkeit im Netz
    sollte sehr wesentlich Eingang in die Gestaltung der Implementierung der
    EU-Urheberrechtsrichtlinie finden. Derzeit werden enorme Mengen an
    Musikstücken gratis der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür
    sollte es im Sinne des „fair pay“ eine Abgeltung seitens der großen
    Plattformen geben, die rückwirkend das Jahr 2020 ab März umfasst. Zum
    Urhebervertragsrecht liegt bereits ein Entwurf der „Initiative
    Urhebervertragsrecht“ vor.
  5. Größere Veranstalter beginnen nun Internetkonzerte mit online Ticket
    Verkauf zu organisieren („pay as you wish“, crowdfunding oder
    Fixpreis). Die Monetarisierung von Live-Konzerten im Netz sollte
    demokratisch und unkompliziert auch einzelnen Kunst/Kulturschaffenden
    und kleinen Veranstaltern möglich sein. Dazu sollten die rechtlichen
    Rahmenbedingungen geklärt, Angebote gebündelt und kommuniziert werden.
  6. Wir ersuchen um weitere Unterstützung des Aufrufs, die
    Rundfunkanstalten (öffentlich-rechtliche und private) mögen Musik aus
    Österreich mehr Raum geben. Dazu zählt auch das gesamte Repertoire
    österreichischer Labels und Verlage. Einige ORF Programme haben darauf
    bereits reagiert, der private Sektor noch kaum. Formate für Musik aus
    Österreich sollten weiter ausgebaut werden (z.B. könnte ORF III als
    audiovisuelles Programm eine Plattform für Musikvideos einrichten).
  7. Eine deutlich bessere Ausstattung des Österreichischen Musikfonds
    würde die Fortsetzung und den Ausbau der musikalischen Produktionen auf
    einem hohen internationalen Qualitätsniveau sowie deren Vermarktung
    ermöglichen. Damit könnten Investitionsrisiken abgefedert werden. Der
    Österreichische Musikfonds könnte damit wie ein Turbo für die
    Kreativproduktion wirken, Beschäftigung absichern und den Musikstandort
    Österreich festigen.
  8. Weitergabe der seitens der Europäischen Union auf den Weg gebrachten
    Geldmittel auch an die in Österreich betroffene Musikszene: Coronavirus
    Response Investment Initiative, Instrument for Temporary Support
    Employment, Temporary Framework for State Aid sowie Maßnahmen unter
    „Creative Europe“. Bei aktuellen Projekten erweisen sich derzeit sowohl
    Mobilität als auch Laufzeit als besondere Probleme.
 
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