Wie kann den enormen Herausforderungen, die das österreichische Musikleben derzeit zu gewärtigen hat, durch schrittweise Lockerungen der gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen produktiv begegnet werden?
Der Österreichische Musikrat schlägt dazu folgende acht Maßnahmen vor:
(die folgenden Punkte sind gleichberechtigt und nicht als Rangordnung zu verstehen)
- Da in Österreich im Schnitt normalerweise täglich ca. 800
Veranstaltungen mit Live-Musik stattfinden und daher für die Monate März
bis Juni ein Ausfall von rund 100.000 Veranstaltungen zu verzeichnen
sein wird, muss es einerseits bald verantwortungsvoll angepasste
Möglichkeiten geben, zumindest den Probe-Betrieb wieder aufzunehmen und
muss andererseits die finanzielle Stützung auch von Absagen betroffene
Veranstaltungen der Sommermonate umfassen.
Wir schließen uns daher
der Forderung vieler Interessensvertretungen anderer Kunstsparten an,
alle Fonds für alle Kunst- und Kulturschaffenden bzw. alle in diesem
Segment tätigen Personen zu öffnen. - Erste Schritte im Rahmen der derzeit bestehenden Auflagen wären
a) eine explizite Erlaubnis für Einzelunterricht an Musikschulen, Schulen und Universitäten. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder wären bundesweite Regelungen für Musikschulen dringend erforderlich.
b) eine Eröffnung der Möglichkeiten für Proben, Studioarbeit und interne Besprechungen ab Mitte Mai, wenn von der Räumlichkeit her der Mindestabstand eingehalten werden kann. Interne Produktionsschritte mit bis zu ca. 5 Personen sind derzeit bereits möglich.
c) spätestens ab 1. Juli 2020: die Durchführung von Veranstaltungen gegebenenfalls mit Personenbeschränkung, abhängig von der Größe des Publikumsraums. - Stützung größerer Musikgruppen im Amateurbereich (Chöre,
Blaskapellen, Orchester, …): Da gerade in den Monaten April bis Juni
viele Konzerte (oft selbst organisiert) fixiert waren, ist die
Einrichtung einer Unterstützung zum Auffangen des Einnahmenentfalls
wichtig, um die weiterhin laufenden Fixkosten (Miete Probenlokal,
Honorare für Leiter und Korrepetitoren, Kosten der Website etc.)
abdecken zu können. Auch Musikvereine müssen die Möglichkeit haben als
„non profit“ Organisationen bei den eingerichteten Fonds anzusuchen.
Derzeit unklar sind die Unterstützungsmöglichkeiten für freie
Dienstnehmer. - Die derzeitige umfangreiche künstlerisch-kreative Tätigkeit im Netz
sollte sehr wesentlich Eingang in die Gestaltung der Implementierung der
EU-Urheberrechtsrichtlinie finden. Derzeit werden enorme Mengen an
Musikstücken gratis der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür
sollte es im Sinne des „fair pay“ eine Abgeltung seitens der großen
Plattformen geben, die rückwirkend das Jahr 2020 ab März umfasst. Zum
Urhebervertragsrecht liegt bereits ein Entwurf der „Initiative
Urhebervertragsrecht“ vor. - Größere Veranstalter beginnen nun Internetkonzerte mit online Ticket
Verkauf zu organisieren („pay as you wish“, crowdfunding oder
Fixpreis). Die Monetarisierung von Live-Konzerten im Netz sollte
demokratisch und unkompliziert auch einzelnen Kunst/Kulturschaffenden
und kleinen Veranstaltern möglich sein. Dazu sollten die rechtlichen
Rahmenbedingungen geklärt, Angebote gebündelt und kommuniziert werden. - Wir ersuchen um weitere Unterstützung des Aufrufs, die
Rundfunkanstalten (öffentlich-rechtliche und private) mögen Musik aus
Österreich mehr Raum geben. Dazu zählt auch das gesamte Repertoire
österreichischer Labels und Verlage. Einige ORF Programme haben darauf
bereits reagiert, der private Sektor noch kaum. Formate für Musik aus
Österreich sollten weiter ausgebaut werden (z.B. könnte ORF III als
audiovisuelles Programm eine Plattform für Musikvideos einrichten). - Eine deutlich bessere Ausstattung des Österreichischen Musikfonds
würde die Fortsetzung und den Ausbau der musikalischen Produktionen auf
einem hohen internationalen Qualitätsniveau sowie deren Vermarktung
ermöglichen. Damit könnten Investitionsrisiken abgefedert werden. Der
Österreichische Musikfonds könnte damit wie ein Turbo für die
Kreativproduktion wirken, Beschäftigung absichern und den Musikstandort
Österreich festigen. - Weitergabe der seitens der Europäischen Union auf den Weg gebrachten
Geldmittel auch an die in Österreich betroffene Musikszene: Coronavirus
Response Investment Initiative, Instrument for Temporary Support
Employment, Temporary Framework for State Aid sowie Maßnahmen unter
„Creative Europe“. Bei aktuellen Projekten erweisen sich derzeit sowohl
Mobilität als auch Laufzeit als besondere Probleme.
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