Bundesförderungen im Musikbereich & Fair Pay – jetzt einreichen!

2022 hat der Bund erstmalig rund 6,5 Millionen Euro für zweckgewidmete Fair-Pay-Mittel an Fördernehmer*innen ausgeschüttet.
Auch für das kommende Jahr 2023 kann ein Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der „Freien Szene“ bei der Sektion Kunst und Kultur des BMKoes angesucht werden, sofern es sich um fortlaufende Jahres- und Projektförderungen handelt. Das heißt konktret, dass zusätzlich zum normalen Förderantragsformular auch ein Fair-Pay-Datenblatt ausgefüllt werden muss.
Ersteinreicher*innen füllen kein eigenes Fair-Pay-Datenblatt aus, sondern sind aufgefordert, ihre Budgets fair und kostenwahr zu kalkulieren, ganz besonders im Hinblick auf Projektmanagementkosten, Gehälter und Künstler*innen-Gagen. Dass dadurch ein erhöhter Förderbedarf entstehen wird, ist klar. Das BMKÖS ist derzeit in Budgetverhandlungen, um diesen auch gut abdecken zu können.

Konkret heißt das für Fördereinreichungen beim Bund für 2023:
Alle Antragsteller*innen, die erstmals einreichen und jene die bereits im Vorjahr das Fair-Pay Datenblatt ausgefüllt haben, müssen für ihren Antrag NUR das Förderformular und die Kostenkalkulation einreichen.

In der Kostenkalkulation ist auch eine „Beschreibung von Fair Pay Maßnahmen“ anzugeben. Hier soll einerseits sichtbar gemacht werden, welche Grundlage ihr für die Berechnung der Gehälter und Honorare verwendet habt (siehe Mindesthonorarempfehlungen und Mindestgehälter). Zusätzlich ist bei der Spalte „Beschreibung von Fair Pay Maßnahmen“ anzugeben, ob ihr spezielle Fair Pay Fördertöpfe bei Land oder Stadt beansprucht. Solltet ihr bei anderen Gebietskörperschaften aber auch den Fair Pay Gap einfach in die Kalkulation integriert und nicht gesondert ausgewiesen haben, schreibt bitte: „Anträge fair kalkuliert und entsprechend eingereicht gemäß Mindestempfehlungen XY“.

Alle Antragsteller*innen, die regelmäßig vom Bund gefördert werden, aber 2022 KEIN Datenblatt zu Fair Pay ausgefüllt haben, müssen dieses Datenblatt jetzt dem Antrag beilegen. Es gibt auch weitere FAQs als Ausfüllhilfen zu Fair Pay.

Info zur neuen Einreichphase des BMKÖS mit FAQs (in Bearbeitung):
https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Fairness-Fair-Pay/Fair-Pay.html
Fair Pay Datenblätter: https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/Fairness-Fair-Pay/Fair-Pay/Fair-Pay-Datenbl%C3%A4tter.html
Förderungen (Bereich Musik): https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/musik-und-darstellende-kunst/foerderungen.html

Wie kalkuliere ich fair im Sinne von fair pay?

Orientierung für die Kalkulation von Fördereinreichungen (Projekte, Jahresförderungen) bieten die von Interessensgemeinschaften erarbeiteten Mindesthonorarempfehlungen und Mindestlöhne für den Musikbereich:
https://www.musicaustria.at/praxiswissen/fair-pay-mindesthonorarempfehlungen-fuer-den-musikbereich/
Hilfreich ist auch der FAIR PAY READER, in dem Empfehlungen für alle Kunstsparten abgedruckt sind:
https://kulturrat.at/fair-pay-reader

Fairness Prozess – Mitwirkung des ÖMR

Der Österreichische Musikrat ist aktiv in Fair Pay Prozess mit IGs und Gebietskörperschaften eingebunden. Nach Einzelgesprächen mit dem BMKÖS im Sommer gab es am 31. August 2022 eine Fokusgruppe FAIR PAY mit dem Ministerium und Vertreter*innen der Kunstsparten rund um das Thema Fördereinreichungen.

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