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ÖMR – Österreichischer Musikrat
Rennweg 8
1030 Wien
Telefon: 0043 1 4840428 (=fax)
Email: office@oemr.at
Web: http://www.oemr.at
Generalsekretär Mag. Günther Wildner: 0699 12696542
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Der ÖMR dankt seinen Förderern:
Eine Artikelserie zu den Themen (Selbst)-Management und Musikmarkt in Kooperation von ÖMR U30 Netzwerk, mica und mdw/hmdw – Überblick
Nach dem erfolgreichen Studienabschluss an einer Musikuniversität stellen sich viele AbsolventInnen die Frage nach dem weiteren Werdegang. Denn wer als BerufsmusikerIn Geld verdienen möchte, ist zwangsläufig mit Aufgaben und Fragen konfrontiert, die man sich während des Studiums selten gestellt hat. „Wo finde ich einen passenden Job?“, „Wie muss ich mich versichern?“ oder „Bin ich jetzt SelbständigeR oder UnternehmerIn?“ – das sind nur einige der Fragen, die sich stellen.
Mit dem Berufseinstieg stellen sich allerlei Fragen für angehende Musiker_innen und Komponist_innen: Welche Unternehmensform stellt die eigene Tätigkeit eigentlich dar, in welchem Arbeitsverhältnis befindet man sich, wie hoch werden die steuerlichen Abgaben sein, wo wird man versicherungspflichtig oder wie sieht es mit der Sozialversicherung überhaupt aus? Es gibt Unterschiede zwischen einer freischaffenden Tätigkeit, einer Stelle im Orchester oder der Gründung eines eigenen Ensembles. Der Dschungel an Paragrafen und Regelungen ist dicht und stellenweise undurchsichtig.
Egal, ob sich das gemeinsame Musizieren zunächst nur im Proberaum abspielt oder ob gleich die große Karriere geplant wird, es lohnt sich vorab einige Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten. Wem gehört das Equipment? Wer vertritt die Formation nach außen? Was geschieht mit dem Namen der Formation, wenn ein Mitglied aussteigt? So können bereits zu Beginn der gemeinsamen Arbeit mögliche Uneinigkeiten beseitig werden. Gleiches gilt für jegliche Zusammenarbeit mit Agenturen, VeranstalterInnen, Labels etc.
Text: Doris Weberberger (mica), Magdalena Fürnkranz (ÖMR)
Schnell kann es passieren, dass du dich angesichts diverser Richtlinien, Einreichfristen und Antragsformulare im Förderdschungel verloren fühlst. Auch das Verfassen des Ansuchens kann dich vor eine neue Herausforderung stellen. Hast du diese Hürde jedoch einmal überwunden, den Antrag abgeschickt und im besten Fall auch noch eine Zusage bekommen, wirst du in kürzester Zeit zum Profi.
Die vielen Stunden im Proberaum haben sich ausgezahlt, du planst mit deinem Ensemble/deiner Band euer erstes Konzert. Vielleicht plant ihr nicht nur einen Auftritt, sondern eine Veranstaltung mit mehreren Programmpunkten.
Du bist vielleicht gerade dabei, deine erste CD, deine ersten Tracks, vielleicht sogar ein Album aufzunehmen oder planst das? Gratulation, in Zeiten von YouTube, iTunes und Co. ist es für KünstlerInnen unumgänglich, auf den großen Plattformen mit Aufnahmen und Videos vertreten zu sein!
Vor allem zu Beginn der künstlerischen Karriere stellt sich im digitalen Zeitalter für viele NachwuchskünstlerInnen die Frage nach der optimalen Selbstvermarktung. Aber was bedeutet eigentlich PR/Marketing? Und welcher Weg führt dabei zum Ziel – Digitale Medien oder die gulte alte Medienstruktur?
Natürlich freust du dich, wenn ein Orchester, ein Radiosender oder eine Band dein Werk spielt. Aber wie kann man damit Geld verdienen? Hier kommen die Verwertungsgesellschaften ins Spiel! Sofort stellen sich einige Fragen: Soll ich Mitglied werden? Was darf ich als InterpretIn? Und wie ist das mit Tantiemen?
Soll ich mich versichern? Welche Versicherung ist für mich zuständig? Und wo liegt die Versicherungsgrenze? Diese und andere Fragen beantworten wir hier.
Nach dem erfolgreichen Studienabschluss an einer Musikuniversität stellen sich viele AbsolventInnen die Frage nach dem weiteren Werdegang. Denn wer als BerufsmusikerIn Geld verdienen möchte, ist zwangsläufig mit Aufgaben und Fragen konfrontiert, die man sich während des Studiums selten gestellt hat. Wir gehen den Dingen auf den Grund…
Überblick/Einleitung als PDF (Kunsträume Nr. 2, 2016; 260 KB)
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