ÖMR veröffentlicht HONORARSPIEGEL FÜR SELBSTSTÄNDIGE PROJEKTARBEIT IN DER MUSIK

Immer mehr Musikschaffende veranstalten selbst, produzieren selbst, und bieten organisatorische Unterstützungsleistungen für andere Künstler_innen im Bereich Musikmanagement an. Der Österreichische Musikrat gibt daher mit dem vorliegenden Honorarspiegel eine unverbindliche Empfehlung für angemessene Bezahlung von selbstständiger Projektarbeit in der Musik ab.

Der Honorarspiegel versammelt unverbindliche Empfehlungen für eine angemessene Bezahlung selbstständiger Projektarbeit in der Musik, die im Rahmen eines Werkvertrags geleistet wird. Er stellt eine Kalkulationshilfe für die Planung eigener Projekte dar und soll jedenfalls bei Fördereinreichungen im Bereich Musik zur Anwendung kommen.

Es handelt sich um Honorarspannen – der Stundensatz kann daher je nach Berufserfahrung und Projekt-Kontext individuell festgelegt werden. Die empfohlenen Stundensätze beziehen sich auf die Arbeitskosten, also den Unternehmerlohn. Sie beinhalten Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben sowie durchschnittliche Urlaubs- und Krankheitstage, aber KEINE Umsatzsteuer. Sie beinhalten auch keine anteiligen Fixkosten (z.B. für Miete und Infrastruktur) oder Spesen (z.B. Kosten für Reise und Unterkunft und Material).

Eine Überzahlung ist möglich und insbesondere bei leitenden Tätigkeiten auch marktüblich.
Wenn Tätigkeiten (auch) Merkmale eines echten Dienstverhältnisses aufweisen, handelt es sich womöglich um unselbstständige Beschäftigung. Wir empfehlen im Einzelfall abzuklären, ob es sich um ein echtes oder freies Dienstverhältnis oder tatsächlich um einen Werkvertrag handelt. mica – music austria bietet dazu kostenlose (Rechts-)beratung an.

Berechnungsbasis: GPA-Gehaltsschema für Vereine / Leitfaden für faire Bezahlung in der bildenden Kunst (Basissätze in der selbstständigen Arbeit)

Honorarspiegel Projektarbeit Musik (PDF; 800 KB)

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