Der Österreichische Musikrat (ÖMR) hat eine Zwischenbilanz der Maßnahmen der Regierung betreffend das österreichische Musikleben erstellt: Schulen und Musikschulen, Proben und kleinere Veranstaltungen kommen langsam wieder in die Gänge, viele im Musikbereich Beschäftigte wurden aber von den finanziellen Maßnahmen bisher nicht oder nur unzureichend erreicht. Die derzeit gültige Armutsgrenze (€ 1.259,-/Monat) wäre der Maßstab für eine Grundsicherung aller KünstlerInnen bzw. EPU/KMU. Gemeinnützige Vereine wurden trotz vollmundiger Ankündigungen bisher komplett im Regen stehengelassen.
Die Lage ist beispielsweise für die Jeunesse – Musikalische Jugend Österreichs aufgrund der bisherigen und kommenden Corona bedingten Erlösverluste besonders dramatisch: Statt 600 können in der kommenden Saison aus eigener Kraft nur mehr 60 Konzerte stattfinden – damit bricht eine der Säulen der Vermittlung von Musik in Österreich zusammen.

Die Zwischenbilanz des ÖMR stellt zusammenfassend fest:
  • Die Denkungsweise des SVS Überbrückungsfonds, bei dem von einer monatlichen Überbrückung von jeweils € 1.000,- für den Zeitraum von 6 Monaten ausgegangen wird, ist prinzipiell richtig. Festzuhalten ist, dass als Armutsgrenze in Österreich entsprechend EU-SILC derzeit € 1.259,- gilt und dass eine solche Überbrückung als Mindeststandard ALLEN im Bereich der Musik, im Bereich der Kunst & Kultur, im Bereich der EPU und KMU tätigen Personen gewährt werden sollte – unabhängig von der Art ihrer Sozialversicherungskonstellation oder ihrer Funktion im Spektrum des (Musik-)Lebens.
  • Der am 13. 5. angekündigte, und mit €700 Mio. ausgestattete AWS Fonds für gemeinnützige Organisationen ist noch immer nicht eingerichtet! Alle Vereine ersuchen dringend um Eröffnung, vielfach sind bereits dramatische Situationen entstanden (z.B. Jeunesse – Musikalische Jugend Österreichs)
  • Spezielle Probleme im Bereich von Clubs und Großveranstaltungen sollten rasch durch ministerielle Arbeitsgespräche einer Lösung zugeführt werden.
  • Die bis Juni 2021 national umzusetzende „EU-Urheberrechtsrichtlinie“, die u.a. Einkünfte von KünstlerInnen aus digitalen Verwertungen im Sinne des „Fair Pay“ regeln soll, müsste rasch als Querschnittsmaterie von Justiz und Kunst & Kultur unter Einbeziehung der Betroffenen ausverhandelt werden. Eine jedenfalls bis März 2020 rückwirkende Lösung ist anzustreben.
  • Im Sinne einer längerfristigen Stützung von Musikschaffenden in Österreich sollten internationale Beispiele wie etwa das französische System „Intermittence du Spectacle“ diskutiert werden.
  • Eine Neuorganisation der sozialen Absicherung für Kunst- und Kulturschaffenden im Sinne von Vereinfachung, breiter Zugänglichkeit und Krisenfestigkeit wäre dringend nötig.
  • Alle Themen und Zielsetzungen des Regierungsprogramms sollten möglichst rasch wieder aufgegriffen und bearbeitet werden.

Der ÖMR repräsentiert rund 350.000 Musikschaffende in ganz Österreich. In den Text der Zwischenbilanz sind nicht nur Beiträge der Mitgliedsorganisationen, sondern auch Papiere zahlreicher Initiativen, die sich in den letzten Wochen gebildet haben, eingeflossen.

COVID-19: Zwischenbilanz im Bereich Musik (inkl. Anhang)

Die gesamte Presseaussendung als pdf (216KB)

ZUR APA-OTS-AUSSENDUNG vom 16. Juni 2020

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