Beim sachlich und musikalisch vielfältigen und hochkarätigen Festakt fokussierte die Generalsekretärin des Internationalen Musikrats Silja Fischer (Paris) die weltweite Umsetzung der fünf Menschenrechte in puncto Musik (siehe unten), die mdw-Rektorin Ulrike Sych betonte die grundlegende Bedeutung musikalischer Bildung, die Generalsekretärin der Österreichischen UNESCO Kommission die Umsetzung der UNESCO Konvention zur kulturellen Vielfalt. Grußbotschaften wurden von Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Musikrats und des Bundeskanzleramts vorgetragen. Ehrenpräsident Gottfried Scholz erzählte aus der Gründungszeit, die bis 1989 vom „Kalten Krieg“ geprägt war, ein Streichquartett des ersten Präsidenten des ÖMR Gottfried von Einem gelangte zur Aufführung.
Der amtierende ÖMR-Präsident Harald Huber dankte allen Interessensverbänden für die hervorragende, oftmals ehrenamtliche Arbeit und betonte die grundlegenden Werte des Musikrats: „Wir sind der Meinung, dass die Verbindung von künstlerischer Qualität und sozialem Engagement eine wesentliche und nicht zu unterschätzende gesellschaftliche Kraft darstellt. Von Musik gehen entscheidende Impulse aus, um unsere Gesellschaft im Sinne der Humanität tagtäglich weiterzuentwickeln – auch wenn es um die Aufarbeitung traumatisierender Kriegserfahrungen geht. In dieser Hinsicht sind wir tagtäglich gefordert und werden nicht müde werden, die sozialen, emotionalen und intellektuellen Potenziale eines lebendigen Musiklebens einzubringen.“
Einbeziehung der Musikschulen in das österreichische Schulsystem
Musikschulen sind mit über 200.000 SchülerInnen hinter der allgemeinen Pflichtschule der zweitgrößte Schultyp in Österreich – ex aequo mit der Gesamtzahl der SchülerInnen in Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS). Musikschulen scheinen aber derzeit in allen einschlägigen Statistiken und Grafiken nicht auf. Dies führt zu einer Reihe von absurden und kontraproduktiven Tatbeständen:
– Musikschulunterricht ist institutionell nicht in das Angebot ganztägiger Schulformen eingebunden.
– Instrumentale Fähigkeiten, die an Musikschulen erworben werden, sind für die erfreulicherweise neu geschaffene Matura im Fach „Instrumentalmusik“ nicht anrechenbar.
Das Interesse an Kooperationen zwischen Schulen und Musikschulen ist groß, braucht aber einen institutionellen Rahmen: Das vom Bildungsministerium derzeit stillgelegte Dialogforum sollte daher rasch wieder seine Arbeit aufnehmen!
Kooperation ist auch an anderen Baustellen des österreichischen Bildungswesens das derzeit aktuelle Stichwort: Die Absicherung von Qualität und Quantität des schulischen Musikunterrichts im gesamten Bundesgebiet durch Modelle der Zusammenarbeit von Musikunversitäten, Konservatorien und Pädagogischen Hochschulen („PädagogInnenbildung Neu“) ist derzeit ein Gebot der Stunde.
Interministerielle Förderung des österreichischen Musikexports
Erstmals ist es gelungen, neben dem Bundeskanzleramt (Sektion Kunst & Kultur) und dem Außenministerium auch das Wirtschaftsministerium für eine stärkere Unterstützung der Initiative „Austrian Music Export“ (AME) zu gewinnen. AME wird gemeinsam vom Österreichischen Musikfonds und von MICA – Music Austria organisiert und braucht dringend längerfristige Perspektiven, um die Präsenz von Musik aus Österreich international wirksam zu steigern und zu fördern.
Das Musikprogramm des Festakts zeigte eine bunte Vielfalt von Musik aus Österreich von zeitgenössischer Kammermusik bis zu Pop, Elektronik und World Music (siehe Programm).
Fünf Musikrechte (International Music Council – IMC)
1_Alle Kinder und Erwachsenen haben das Recht, sich in aller Freiheit musikalisch auszudrücken
2_Alle Kinder und Erwachsenen haben das Recht, musikalische Ausdrucksformen und Fähigkeiten zu erlernen
3_Alle Kinder und Erwachsenen haben das Recht auf Zugang zu musikalischen Aktivitäten: zur Teilnahme, zum Hören, zum musikalischen Schaffen und zur Information
4_Musikschaffende haben das Recht, sich als KünstlerInnen zu entwickeln und das Recht auf Kommunikation in allen Medien, indem ihnen angemessene Einrichtungen zu ihrer Verfügung stehen
5_Musikschaffende haben das Recht auf angemessene Anerkennung und Vergütung für ihre Arbeit