IN DER NEUEN MITTELSCHULE WIRD BIS ZU 50% VON FACHFREMDEN LEHRKRÄFTEN UNTERRICHTET

In den Schulen der 10 bis 14-Jährigen herrscht ein eklatanter Mangel an qualifizierten
Musikpädagog/innen. Zwischen 25% und 50% des Musikunterrichts (je nach Bundesland)
wird derzeit nicht von ausgebildeten Musikpädagog/innen gehalten, sondern provisorisch
von Lehrkräften aus anderen Unterrichtsgegenständen. Wie dringend eine Erweiterung der
Ausbildungskapazitäten nötig ist, zeigt die Situation an der Universität für Musik und
darstellende Kunst Wien: Österreichs größte Musikuniversität kann jährlich in der
Studienrichtung „Musikerziehung Lehramt“ rund 45 neue Studierende aufnehmen. Im Raum
Wien und Niederösterreich fehlen jedoch bereits jetzt ca. 300 qualifizierte
Musiklehrer/innen für die Neuen Mittelschulen.
Als Sofortmaßnahme ist im Oktober an der Musikuniversität Wien ein neuer
Masterstudiengang angelaufen, der Quereinsteiger/innen mit künstlerischem Vorwissen und
Berufspraxis zu Musikpädagog/innen für die Sekundarstufe ausbildet. Das reicht jedoch
keineswegs aus, um die musikalische Grundausbildung an Schulen in Österreich quantitativ
und qualitativ abzusichern.
Dr. Leonore Donat, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich, sieht
für die Misere nur eine Lösung: „Wir brauchen eine (bessere) Kooperation zwischen
Pädagogischen Hochschulen und den Kunstuniversitäten. Diese Zusammenarbeit kann auf
längere Sicht nur funktionieren, wenn die Institutionen auf Augenhöhe miteinander agieren.“
Die Ausbildung von Musikpädagog/innen soll seit der Reform „PädagogInnen Bildung Neu“
in enger Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen und Musikuniversitäten
erfolgen. In der Praxis verläuft die Umsetzung jedoch nur schleppend. Die erforderliche
Angleichung von Lehrplänen und die unterschiedlichen Strukturen der beteiligten
Bildungsinstitutionen machen die Ausverhandlung von Kooperationsverträgen zu einer
zeitintensiven Herausforderung. Dr. Harald Huber, Präsident des Österreichischen Musikrats:
„Wir benötigen dringend eine Koordinationsstelle für musikalische Bildung im
Bildungsministerium, um die unterschiedlichen Ausbildungsinstitutionen an einen Tisch zu
bringen und Leitlinien zur Qualitätssicherung zu implementieren.“
Musikunterricht vermittelt nicht nur kreative Kompetenzen, sondern fördert auch den
Spracherwerb, die Persönlichkeitsentwicklung sowie soziale Fähigkeiten und leistet somit
einen wichtigen Beitrag zur Integration. Musikalische Bildung zu stärken bedeutet eine
Investition in die Zukunft.

FORDERUNGEN

◊ Koordinationsstelle für musikalisch Bildung im Bildungsministerium
◊ Qualitative und quantitative Absicherung der Musikpädadgog/innenAusbildung:
1.) Verbesserte Rahmenbedingungen für die Kooperation von
Musikuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen
2.) Leitlinien zur Qualitätssicherung der musikalischen Lehrerausbildung
3.) Erweiterung von Ausbildungskapazitäten an den Musikuniversitäten
4.) Wiedereinführung des einjährigen Unterrichtspraktikums
◊ Aufwertung des Musikunterrichts in der Sekundarstufe:
5.) Durchgehend 2 Wochenstunden Musik von der 5.-12. Schulstufe
6.) Abschaffung der Wahlpflicht zwischen Musikerziehung und Bildnerischer
Erziehung ab der 7.Schulstufe
7.) Fächerübergreifende Nutzung von Musik zur Erzielung von Transfereffekten
Quellenangaben & Details entnehmen Sie bitte dem ausführlichen „Positionspapier zur
musikalischen Bildung“ (beiliegend).

MUSIKALISCHE GRUNDRECHTE

Der ÖMR stützt sich in seinen Anliegen auf fünf musikalische Grundrechte, die der
Internationale Musikrat im Jahr 2001 proklamiert hat:
1) Alle Kinder und Erwachsenen haben das Recht, sich in aller Freiheit musikalisch
auszudrücken.
2) Alle Kinder und Erwachsenen haben das Recht, musikalische Ausdrucksformen
und Fähigkeiten zu erlernen.
3) Alle Kinder und Erwachsenen haben das Recht auf Zugang zu musikalischen
Aktivitäten: zur Teilnahme, zum Hören, zum musikalischen Schaffen und zur
Information.
4) Musikschaffende haben das Recht, sich als Künstler/innen zu entwickeln und
das Recht auf Kommunikation in allen Medien, indem ihnen angemessene
Einrichtungen zu ihrer Verfügung stehen.
5) Musikschaffende haben das Recht auf angemessene Anerkennung und
Vergütung für ihre Arbeit.

Pressemeldung ÖMR, 18.12.2017 (PDF)
POSITIONSPAPIER zu musikalischer Bildung, 14.09.2017 (PDF)

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