MUSIKSCHULEN FORDERN GESETZLICHE REGELUNG FÜR ZUSAMMENARBEIT MIT SCHULEN

Ein Viertel aller Pflichtschüler/innen in Österreich lernt ein Instrument an einer Musikschule.
Die Zahl der Musikschüler/innen beträgt derzeit rund 200.000 und hat in den letzten 15
Jahren um ein Drittel zugenommen. Mittlerweile werden 10% aller Musikschüler/innen –
rund 20.000 Kinder und Jugendliche – wöchentlich in Kooperationsklassen unterrichtet und
lernen aktives Musizieren im Klassenverband.
Probleme treten in ganztägigen Schulformen auf, wenn Rahmenbedingungen für die örtliche
und organisatorische Zusammenarbeit fehlen. Schüler/innen müssen die Möglichkeit
erhalten, tagsüber eine Musikschule zu besuchen, bevor die Schule zu Ende ist. Daher
brauchen Schulen organisatorischen Freiraum für örtlich und zeitlich flexible Lösungen.
„Eltern wollen heute Wahlfreiheit in der Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder. Das ist eine
große Herausforderung für Gemeinden, weil die Kombination von schulischen und
außerschulischen Angeboten und Betreuungsformen für uns als Schulerhalter nicht immer
leicht ist. Derzeit haben wir eine Vielfalt an unterschiedlichen Dienstverhältnissen bei
Menschen, die alle im gleichen Gebäude – nämlich in der Schule – arbeiten“, erklärt
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.
Der Österreichische Musikrat als Dachverband der Interessensvertretungen für Musik in
Österreich appelliert an den Bund, eine inhaltliche Diskussion auch mit den außerschulischen
ExpertInnen zu starten, um ein ganzheitliches Konzept für die musikalische Bildung in
Österreich zu entwickeln. Er fordert zudem eine formale Anerkennung der Leistungen, die
Musikschulen in der musikalischen Grundausbildung erbringen. Denn: Musikschulen werden
derzeit nicht als Teil des österreichischen Bildungswesens anerkannt. Sie sind nicht auf
Bundesebene vertreten und scheinen aufgrund der verschiedenen Länder- und
Gemeindekompetenzen in keiner Schulstatistik auf. Das im Frühjahr verabschiedete
Schulautonomie-Paket lässt die Erfordernisse von Kooperationen zwischen Schulen und lokal
ansässigen Institutionen wie Musikschulen gänzlich unbeachtet.
Eine bessere Verankerung der Musikschulen im gesetzlich geregelten Schulsystem und eine
öffentliche Ankerkennung der von ihnen erbrachten Bildungsleistungen wird daher in der
Zukunft unerlässlich sein!

FORDERUNGEN

◊ Finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen für intensivere
Kooperationen zwischen Schulen und Musikschulen bzw. Musikverbänden
Spielräume für das Ineinandergreifen von Musikschulbesuch und Ganztagsschule
in zeitlicher und räumlicher Hinsicht
◊ Bessere Verankerung von Musikschulen im Rahmen des österreichischen
Schulsystems:
Durchlässigkeit hinsichtlich der Lehrenden (Musikschullehrende an Schulen) &
Berücksichtigung der in der Musikschule erworbenen Bildungskompetenzen
innerhalb der Schullandschaft (z.B. im Rahmen der neuen Reifeprüfung
Instrumentalunterricht bzw. zur universitären Berufsvorbereitung)

Pressemeldung ÖMR, 18.12.2017 (PDF)
POSITIONSPAPIER zu musikalischer Bildung, 14.09.2017 (PDF)

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