Der ÖMR fordert eine bessere Verankerung der Musikschulen im gesetzlich geregelten Schulsystem und eine öffentliche Ankerkennung der von ihnen erbrachten Bildungsleistungen.

Musikschulen fordern gesetzliche Regelung für Zusammenarbeit mit Schulen

Eltern wollen heute Wahlfreiheit in der Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder. Das ist eine große Herausforderung für Gemeinden, weil die Kombination von schulischen und außerschulischen Angeboten und Betreuungsformen für uns als Schulerhalter nicht immer leicht ist. Derzeit haben wir eine Vielfalt an unterschiedlichen Dienstverhältnissen bei Menschen, die alle im gleichen Gebäude – nämlich in der Schule – arbeiten„, erklärt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.

Der Österreichische Musikrat als Dachverband der Interessensvertretungen für Musik in Österreich appelliert an den Bund, eine inhaltliche Diskussion auch mit den außerschulischen ExpertInnen zu starten, um ein ganzheitliches Konzept für die musikalische Bildung in Österreich zu entwickeln. Er fordert zudem eine formale Anerkennung der Leistungen, die Musikschulen in der musikalischen Grundausbildung erbringen. Denn: Musikschulen werden derzeit nicht als Teil des österreichischen Bildungswesens anerkannt. Sie sind nicht auf Bundesebene vertreten und scheinen aufgrund der verschiedenen Länder- und Gemeindekompetenzen in keiner Schulstatistik auf. Das im Frühjahr verabschiedete Schulautonomie-Paket lässt die Erfordernisse von Kooperationen zwischen Schulen und lokal ansässigen Institutionen wie Musikschulen gänzlich unbeachtet.

Eine bessere Verankerung der Musikschulen im gesetzlich geregelten Schulsystem und eine öffentliche Ankerkennung der von ihnen erbrachten Bildungsleistungen wird daher in der Zukunft unerlässlich sein!

Zentrale Forderungen

Finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen für intensivere Kooperationen zwischen Schulen und Musikschulen bzw. Musikverbänden

  • Spielräume für das Ineinandergreifen von Musikschulbesuch und Ganztagsschule in zeitlicher und räumlicher Hinsicht

Bessere Verankerung von Musikschulen im Rahmen des österreichischen Schulsystems:

  • Durchlässigkeit der Lehrenden (Musikschullehrende auch an Schulen)
  • Berücksichtigung der in der Musikschule erworbenen Bildungskompetenzen innerhalb der Schullandschaft (z.B. im Rahmen der neuen Reifeprüfung Instrumentalunterricht bzw. zur universitären Berufsvorbereitung)

Pressemeldung ÖMR, 18.12.2017 (PDF)

POSITIONSPAPIER zu musikalischer Bildung, 14.09.2017 (PDF)

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