Egal, ob sich das gemeinsame Musizieren zunächst nur im Proberaum abspielt oder ob gleich die große Karriere geplant wird, es lohnt sich vorab einige Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten.

Wem gehört das Equipment? Wer vertritt die Formation nach außen? Was geschieht mit dem Namen der Formation, wenn ein Mitglied aussteigt? So können bereits zu Beginn der gemeinsamen Arbeit mögliche Uneinigkeiten beseitig werden. Gleiches gilt für jegliche Zusammenarbeit mit Agenturen, VeranstalterInnen, Labels etc.

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Ihr seid musikalisch auf einer Wellenlänge und beschließt ein Ensemble oder eine Band zu gründen. Egal, ob sich das gemeinsame Musizieren zunächst nur im Proberaum abspielt oder ob gleich die große Karriere geplant wird, es lohnt sich vorab einige Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten. Wem gehört das Equipment? Wer vertritt die Formation nach außen? Was geschieht mit dem Namen der Formation, wenn ein Mitglied aussteigt? So können bereits zu Beginn der gemeinsamen Arbeit mögliche Uneinigkeiten beseitig werden. Gleiches gilt für jegliche Zusammenarbeit mit Agenturen, VeranstalterInnen, Labels etc.

Den Artikel lesen im mdw-Magain:
www.mdw.ac.at/magazin/index.php/2018/04/30/talking-business-vertraege-und-gagenverhandlungen/

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