ÖMR-Stellungnahme zum neuen ORF-Gesetz

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf: Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, die Fernmeldegebührenordnung, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das KommAustria- Gesetz, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden, ein ORF-Beitrags-Gesetz 2024 erlassen wird sowie das Rundfunkgebührengesetz und das Fernmeldegebührengesetz aufgehoben werden; Versendung zur Begutachtung

Geschäftszahlen: (BKA) 2023-0.313.088 und (BMF) 2023-0.318.497

Neue Finanzierung für den ORF
+) Die neue, gesetzeskonforme Finanzierung des ORF ist zu begrüßen. Damit muss eine Stärkung und ein evaluierbarer Ausbau des öffentlich-rechtlichen Auftrags einhergehen. Dabei ist eine Fixierung der anzuhebenden Anteile von aus Österreich stammender Kunst- und Kulturproduktion aller Sparten und Genres, auch im Sinne kultureller Vielfalt, festzuschreiben. ORF-Mitarbeiter:innen, besonders freie Mitarbeiter:innen, müssen fair und angemessen entlohnt werden.

ORF und Musik
+) Im Bereich der Musik soll sich der ORF zu jährlichen Prozentsteigerungen bei heimischen Werken in Radio- und TV-Programmen sowie auf bisherigen und neuen Onlinekanälen verpflichten.
+) Das Senderechtsentgelt an die AKM darf nicht verringert, sondern muss entsprechend geltenden Indizes für Teuerungen und Inflation valorisiert werden.
+) Der ORF ist gesetzlich zum Betrieb und zur langfristigen Absicherung des RSO (Radiosymphonie Orchester Wien) zu verpflichten (über 2026 hinaus).
+) Der TV-Sender ORF3 ist für die Erfüllung seines Programmauftrags höher zu dotieren.

Digitaler Ausbau des ORF-Angebots

Die Ausweitung der ORF-Befugnisse hinsichtlich der Verlängerung der Bereitstellungszeiten in der ORF-TVthek und im Bereich Social Media ist positiv zu bewerten. Hier müssen die erweiterten Nutzungen bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften zusätzlich adäquat abgegolten werden. Die neuen Einschränkungen für orf.at/die blauen Seiten, nur mehr 350 Textbeiträge pro Kalenderwoche, sind nicht sinnvoll. Medienexpert:innen sind sich einig, dass diese Beschneidung nicht automatisch das Online-Werbegeschäft von privaten Print/Onlinemedienanbietern erhöht.

ORF und Medienmarkt
Eine ausgewogenere Chancenverteilung im heimischen Medienmarkt kann der Gesetzgeber nicht über Beschränkungen für den ORF, sondern sinnvollerweise nur über den Ausbau von Förderungen für Privatmedienveranstalter erreichen. Die Förderung für freie Medien in Österreich ist hierbei parallel anzuheben.

Weitere Anmerkungen und Empfehlungen:

Entpolitisierung des ORF
Der aktuelle Gesetzesentwurf spart die Entpolitisierung des ORF und seiner Gremien in voller Absicht aus. Das ist ein politischer Fehler und ein demokratiepolitisches Versäumnis, das die Zukunft und nachhaltige Entwicklung des ORF schwächt. Wir fordern diese Entpolitisierung daher in aller Vehemenz.

Länderabgaben und Kulturförderbeitrag

Länderabgaben, die bisher für Förderung von Kunst- und Kultur verwendet wurden, müssen in vollem Ausmaß für diese Zwecke weiter zur Verfügung stehen. Bundesländer, die auf die Länderabgabe verzichten, müssen die bisherigen Gelder vollumfänglich aus dem Landesbudget garantieren. Der Kunstförderungsbetrag, der bisher mit der GIS eingehoben wurde und der Bundeskunst- und kulturförderung zugeflossen ist, darf nicht budgetpolitische Verhandlungsmasse werden. Vielmehr muss er ebenfalls zweckgewidmet aus Bundesmitteln langfristig und automatisch garantiert werden.

Gendergerechtigkeit, Barrierefreiheit, Diversität, Nachhaltigkeit

Abschließend fordern wir, dass diese und andere Bundesgesetze gemäß den aktuellen Anforderungen und Gepflogenheiten hinsichtlich Gendergerechtigkeit, Barrierefreiheit, Diversität und Nachhaltigkeit abgefasst werden. Letztere Punkt muss mit konkreten Forderungen, verbindlichen Regelungen und Durchführungsbestimmungen für umweltgerechte und umweltschonende Medien- und Contentproduktion ausgestaltet werden.

Stellungnahme als PDF (130 KB)

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