Mindest- und Fair-Pay-Empfehlungen für Komposition NEU

Stand: Komposition April 2025, Improvisation Jänner 2025

Die Fachgruppe „Neue Musik“ der Austrian Composers Association hat im April 2025 neue Empfehlungen für Kompositionsaufträge herausgegeben. Die Tabelle enthält Netto-Honorarepfehlungen je nach Länge des Werks und Besetzung. Neu ist die Unterscheidung zwischen absoluten Mindesthonoraren und einer – höher angesetzten – Fair-Pay-Empfehlung. Komponist:innen haben somit bei der Anwendung der Empfehlungen einen gewissen Spielraum, je nach Kontext des Kompositionsauftrags.

Bereits im Jänner 2025 wurden zudem auch neue Empfehlungen für Improvisation und Klangkunst herausgegeben.

Alle Honorarempfehlungen, gemeinsam mit Erläuterungen zur Berechnung und Praxisbeispielen sind auf der Fair-Pay-Seite von mica – music austria verfügbar: LINK

Beispiele:

Honorarvorschlag für ein Musiktheaterwerk (40 Minuten Dauer):
Fair Pay: 5 × 900 + 5 × 750 + 10 × 600 + 20 × 450 = 23.250 Euro
Niedrig: die Hälfte dieses Betrags = 11.625 Euro

Honorarvorschlag für ein Violin-Solostück (6 Minuten Dauer):
Fair Pay: 5 × 300 + 1 × 250 = 1.750 Euro
Niedrig: die Hälfte dieses Betrags = 875 Euro

Honorarvorschlag für ein Kammermusikstück für 4 Instrumente (12 Minuten Dauer):
Fair Pay: 5 × 400 + 5 × 350 + 2 × 300 = 4.350 Euro
Niedrig: die Hälfte dieses Betrags = 2.175 Euro

Honorarvorschlag für ein Ensemblewerk (20 Minuten Dauer):
Fair Pay: 5 × 500 + 5 × 450 + 10 × 400 = 8.750 Euro
Niedrig: die Hälfte dieses Betrags = 4.375 Euro

Honorarvorschlag für ein Kammerorchesterwerk (15 Minuten Dauer):
Fair Pay: 5 × 600 + 5 × 500 + 5 × 400 = 7.500 Euro
Niedrig: die Hälfte dieses Betrags = 3.750 Euro


Komposition

Überlegungen zur Berechnung:

Aus der Praxis zeigt sich, dass auf eine Stunde reiner Kompositionsarbeit im Durchschnitt etwa 1,5 Stunden zusätzlicher Tätigkeiten entfallen – darunter fallen Aufgaben wie Partiturlayout, Networking usw.

Diese Kompositionsstunde, die eigentlich 2,5 Arbeitsstunden abdecken soll, wird mit 50 Euro vergütet, also 20 Euro pro Stunde.

Besonders in den ersten Minuten einer Komposition ist der Aufwand am höchsten: Hier erfolgt die grundlegende formale Disposition sowie die Vorstrukturierung des Tonmaterials. Ist dieses Fundament gelegt, geht die Arbeit meist zügiger voran.

Anmerkungen:

+ Die Beträge sind Netto-Honorare excl. Ust.
+ Live-Elektronik wird wie eine zusätzliche Stimme behandelt.
+ Elektronische Werke und Werke der Improvisation werden wie Solowerke zu den unten genannten Mindesthonoraren behandelt.
+ Die Herstellung des Aufführungsmaterials (Stimmensätze, Klavierauszug etc.) ist nicht Teil des Kompositionshonorars.
+Reise- und Hotelkosten im Zusammenhang mit Proben und Aufführungen sind nicht Teil des Kompositionshonorars.
+ Vergütung für Anwesenheit bei Proben ist separat zu vereinbaren.
+ Die Mitwirkung an der Aufführung (z. B. als Gestalter:in der Live-Elektronik, Interpret:in etc.) ist nicht Teil des Kompositionshonorars.
+ Die Klärung rechtlicher Fragen (z. B. Mitschnitt, Tantiemen, Materialleihgebühren etc.) muss vertraglich geregelt werden.

Erläuterungen: Arbeitsaufwand für elektronische bzw. elektroakustische Musik und Klangkunst – LINK
Erläuterungen: Arbeitsaufwand Improvisation – LINK

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