Zusammenfassung Symposion MENSCHENRECHTE/MUSIKRECHTE

Der Europarat hat 1950 auf der Basis der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der UN (1948) die „Europäische Menschenrechtskonvention“ (EMRK) als völkerrechtlich gültigen Vertrag beschlossen. Verstöße können beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg eingeklagt werden. In Österreich hat die EMRK seit 1964 Verfassungsrang. Der Internationale Musikrat hat 2003 fünf grundlegende Musikrechte proklamiert.

Das Symposion „Menschenrechte/Musikrechte“ des ÖMR (Programm) wollte die Bedeutung dieser Rechte unterstreichen und zu deren Studium und Durchsetzung aufrufen.

Die im Panel „Menschenrechte/Freiheit der Kunst“ angesprochenen Themen waren:
• Personen mit Migrationsgeschichte werden – sofern sie aus einem nicht-westlichen Land stammen – in Österreich nach wie vor oftmals nicht gleichwertig behandelt.

• Die Situation in islamistischen Staaten wie Iran und Afghanistan widerspricht vielfach den grundlegendsten Menschenrechten und verlangt dringend nach wirksamen Maßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft. Russland ist 2022 aus der EMRK ausgetreten. Amnesty International dokumentiert und verfolgt diesbezüglich konkrete Fälle, das BMEIA agiert im Rahmen der internationalen Diplomatie.

• Die UNESCO Weltkulturkonferenz „Mondiacult“ in Mexiko City forderte die Aufnahme von Kultur in die „Sustainable Development Goals“ der UN. Das Recht auf Freiheit des künstlerischen Ausdrucks könnte damit an Verbindlichkeit gewinnen.

Im Bereich „Musik und Bildung“ standen folgende Themen im Fokus:
• Um die Qualität des schulischen Musikunterrichts zu fördern, sollen in den Bildungsdirektionen der Bundesländer entsprechend ausgestattete Fachkoordinator*innen angestellt werden.

• Die Bildungsleistungen der Musikschulen – des zweitgrößten Schultyps nach den Pflichtschulen – sollten in vollem Umfang anerkannt werden. Dabei ist insbesondere auf Bedürfnisse von Schüler*innen, die eine Berufslaufbahn im „Wirkkreis der Musik“ anstreben, Bedacht zu nehmen.

• Menschen mit Behinderung haben das Recht an allen Aspekten des Musiklebens teilzuhaben. Inklusion ist daher eine gesellschaftliche Zielsetzung höchster Priorität.

• Musikvermittlung ist eine wesentliche Brücke zwischen Musikinstitutionen, Musikschaffenden und Publikum in allen Genres. Die in diesem Bereich Tätigen brauchen dringend sowohl berufliche Anerkennung als auch eine spezifische Form der Interessenvertretung.

Im Bereich „Musikwirtschaft“ wurden folgende Themen angesprochen:
• Bezüglich „Fair Pay“ von Kulturarbeit im Bereich der Musik gab es Fortschritte hinsichtlich der Antragstellung für staatliche Förderungen. Der bundesweite Prozess wird jedoch aktuell von kriegsbedingten Teuerungen unterlaufen. Veranstalter haben nunmehr dringenden Stützungsbedarf.

• Export und Import von Musik sind von beiden Seiten her zu betrachten: Musik aus Österreich im Ausland zu platzieren, braucht langfristige Planungssicherheit, besonders mit Ländern des „Globalen Südens“ ist – im Sinne der UNESCO Konvention zur kulturellen Vielfalt – der Kulturaustausch zu intensivieren.

• Der ORF als wesentlicher Partner der österreichischen Musikschaffenden scheint im Gegensatz zu den Ankündigungen der letzten Wochen nun wieder mehr Dialogbereitschaft zu zeigen. Die verlautbarte Kürzung der von der AKM verwalteten Tantiemen der Musikschaffenden um 30% ist jedoch noch nicht vom Tisch. Generell sind alternative mediale Kanäle stärker in den Blick zu nehmen.

Diese und andere Forderungen werden im „Positionspapier des Österreichischen Musikrats zur Kunst- und Kulturstrategie des Bundes“ (2022) ausgeführt.

Kooperationspartner des Symposions waren die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) und die Musikfabrik NÖ mit ihrer Programmschiene „musik aktuell – neue musik in nö“. Der ÖMR wird vom Bundesministerium für Kunst & Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) und von der AKM in seiner Jahrestätigkeit unterstützt.

(Text: Harald Huber)

Fotos der Symposions-Panels, der künstlerischen Interventionen im Konferenzprogramm und der Ausstellung (Universal Declaration Of Human Rights, Article 1 to 30) von Günther Wildner.
Panel 1 (vlnr.): Klara Koštal, Tahereh Nourani, Harald Huber, Annemarie Schlack, Ulrike Butschek
Panel 2 (vlnr.): Axel Petri-Preis, Petra Linecker, Leonore Donat, Ferdinand Breitschopf, Michael Seywald
Panel 3: (vlnr.): Zahra Mani, Sabine Reiter, Eva-Maria Bauer, Peter Tschmuck, Hannes Tschürtz

Ensembles: Pando & an.tasten

Fotos vom Konzertabend am 11.11.2022 von Georg Cizek-Graf:

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